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FN-press: Herr Reisloh,
sind Betriebe und Vereine verpflichtet die Mehrwertsteuersenkung
für bestehende Leistungen wie zum Beispiel Pensionspferdeeinstallung
oder Unterrichtserteilung an den Endverbraucher weiterzugeben?
Rainer Reisloh: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung. Das ist
eine Frage der Verträge.
FN-press: Wann müssen die vertraglichen Vereinbarungen wie beispielsweise
Pferdeeinstallungsverträge oder Unterrichtsabos angepasst werden?
Rainer Reisloh: Das kommt darauf an, ob in den Verträgen Brutto-
oder Nettopreise angegeben sind. Faktisch werden das in der Regel
Bruttopreise sein. Danach bleibt der vom Kunden zu bezahlende
Betrag auch nach der Senkung der Mehrwertsteuer gleich.
Wenn die Steuersenkung weitergegeben und der Bruttopreis herabgesetzt
werden soll, wäre der Vertrag zu ändern. Vermutlich wird sich
aber niemand beschweren, wenn trotz einer anderslautenden vertraglichen
Verpflichtung weniger abgerechnet wird. Sind im Vertrag Nettopreise
angegeben, muss die Steuersenkung weitergegeben werden. Will ein
Verein/Betrieb die drei Prozent selbst behalten, muss er die Verträge
ändern und den Nettopreis entsprechend erhöhen.
FN-press: Muss die Änderung der Preise veröffentlicht werden,
zum Beispiel im Internet oder in der Gebührenordnung?
Rainer Reisloh: Wenn eine Änderung der Verträge erforderlich ist
und in den Verträgen auf die Veröffentlichungen verwiesen wird:
Ja. Wenn der Preis in den Verträgen selbst festgehalten ist: Nein.
Sofern aber eine Vertragsanpassung stattfindet, wäre es seriös
und klug auch die Veröffentlichungen zu ändern.
FN-press: Unterliegt der gewerbsmäßige Pferdeverkauf der Mehrwertsteuersenkung?
Rainer Reisloh: Ja. Hier ist besonders auf eine korrekte Rechnung
zu achten, damit der grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigte
Käufer keine Schwierigkeiten beim Abzug als Vorsteuer bekommt.
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z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den
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