  
              Promotion 
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              Die Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde bei der FN wird beendet. 
              Der Verband hat doe Mitglieder des Beirates Sport noch einmal um 
              ein Meinungsbild und eine erneute Abstimmung gebeten. Mit dem Ergebnis, 
              dass die Impfung weiterhin empfohlen wird, die Impfpflicht aber 
              ab dem 15. April 2024 aufgehoben wird. 76 Prozent stimmten gegen 
              die Impfpflicht. 
               
              „Als wir die Impfpflicht eingeführt haben, sind wir davon ausgegangenen, 
              dass der Weltreiterverband und andere Nationen mitziehen werden. 
              Das ist aber nicht der Fall. Auch der Weltreiterverband verzichtet 
              nach wie vor auf eine Impfpflicht. Zugleich spüren die Landesverbände 
              einen anhaltenden Widerstand in der Mitgliedschaft gegen die Impfpflicht. 
              Mit unserer erneuten Abstimmung reagieren wir auch auf aktuelle 
              Entwicklungen wie beispielsweise die hohe Inflation der vergangenen 
              Jahre oder die neue Gebührenordnung für Tierärzte“, sagt FN-Generalsekretär 
              Soenke Lauterbach.  
               
              Seit dem 1. Januar 2023 musste jedes Pferd, das an einer Turnierveranstaltung 
              gem. LPO teilnimmt, gegen EHV-1 geimpft sein. Anfang Juli 2021 hatte 
              der Beirat Sport bei der Jahrestagung der FN nach ausführlicher 
              Diskussion der Vor- und Nachteile die Einführung einer Impfpflicht 
              gegen das Equine Herpesvirus-1 für alle Turnierpferde beschlossen. 
              Mit seiner Entscheidung folgte der Beirat Sport den Empfehlungen 
              der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), welche 
              die Herpesimpfung bereits seit vielen Jahren für alle Pferde empfiehlt. 
              Im Beirat Sport sind Mitglieds- und Anschlussorganisationen der 
              FN vertreten, dazu gehören unter anderem alle Landespferdesportverbände 
              mit ihren Landeskommissionen. Dem Beirat Sport obliegt die Beschlussfassung 
              zur LPO, in der auch die Impfvorgaben für Turnierpferde geregelt 
              sind. 
               
              Für die Westernreiter ändert sich jedoch nichts, für 
              sie bestand zu keiner Zeit eine verpflichtende Herpesimpfpflicht. 
              Für Westernreitverbände 
              wie EWU und NRHA bleibt eine Impfung gegen Herpesviren freiwillig, 
              es besteht weiterhin nur die verpflichtende Impfung gegen Influenza", 
              informiert die Geschäftsstelle der NRHA.  
               
              Allerdings 
                müssen Turnierreiter seit dieser Saison verstärkt auf 
                gültigen Influenza-Impfschutz achten, denn die  
                Erste Westernreiter Union (EWU) hat auf der Herbsttagung 2023 
                beschlossen, die vorgeschriebenen Intervalle für die Influenza-Auffrischungsimpfung 
                für EWU-Turnierpferde ab dieser Saison zu verlängern, 
                von bisher sechs (6) Monaten + 21 Tage Karenzzeit auf nunmehr 
                neun (9) Monate + 21 Tage Karenzzeit (siehe 
                hier) vor der Turnierteilnahme. Die NCHA of Germany ist ebenfalls 
                diesem Impfintervall gefolgt (siehe 
                hier). 
                 
                Andere Westernverbände wie die DQHA (siehe 
                hier) sehen weiterhin einen Abstand von maximal sechs Monaten 
                + 21 Tagen für Turnierpferde vor, auch bei anderen Turnieren 
                und Messen wie z.B. EQUITANA oder AMERICANA darf die Influenzaimpfung 
                nicht älter als sechs Monate sein.  
                 
                Konkret heisst das für Turnierreiter im Westernsport, daß 
                sie ab dieser Saison vermehrt auf die gültigen Turnierbestimmungen 
                in der Ausschreibung achten müssen, um für das jeweilige 
                Turnier nicht aufgrund abweichendem Impfrhythmus eine erneute, 
                zusätzliche Grundimmunsierung innerhalb der notwendigen Fristen 
                vorweisen zu müssen. 
                 
                Beispiel: Ein Pferd, das Mitte Dezember 2023 die letzte 
                Influenza-Auffrischungsimpfung erhalten hat, weist für die 
                Teilnahme an der EWU German Open Anfang September 2024 den notwendigen 
                Impfschutz auf (neun Monate + 21 Tage Karenzzeit). 
                 
                Für eine Teilnahme an der DQHA Nordfuturity 2024 ein Wochenende 
                zuvor läuft der Impfschutz aber bereits im Juni 2024 ab, womit 
                also die gewohnte Wiederholungsimpfung nach sechs Monaten notwendig 
                ist. Verpasst man diese, muss das Pferd erneut mit drei Impfungen 
                grundimmunisiert werden (siehe oben). 
                 
                Für viele Turnierreiter wird also durch die Änderung der Impfvorschriften 
                bei der EWU und NCHAoG nicht viel am bisherigen Sechs-Monats-Rythmus 
                ändern, wenn sie an anderen Veranstaltungen ausserhalb der EWU 
                oder NCHAoG teilnehmen wollen.  
                 
                Das Risiko einer erneuten Grundimmunisierung hingegen bedeutet 
                nicht nur zusätzlichen finanziellen Aufwand, sondern zudem eine 
                erhöhte gesundheitliches Belastung des Pferdes.  
                  
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                dazu hier. 
                 
               
               
              
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