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               Änderungen Jungpferdeprogramm/Youngstar/jun. 
                Pferde/Jugendliche 
              Jungpferdeprogramm 
                und Youngstar-Klassen 
              Durch den Wegfall 2020 
                werden die Jungpferdeklassen und Youngstar-Klassen (YS-Challenge 
                und YS-Reining) um ein Jahr verlängert. 
              Die folgende Tabelle 
                gibt einen Überblick über die Auswirkung der Verschiebung für 
                die Jahre 2021-2023 und den sich daraus ergebenden Startberechtigungen 
                
              
                 
                 
                  | Pferde | 
                  2020 | 
                  2021 | 
                  2022 | 
                  2023 | 
                 
                 
                  |  
                     Jahrgang 2017 
                    (3-jährig in 
                      2020)
                    | 
                  Nicht 
                    startberechtigt | 
                  4-jährig 
                    JUPF | 
                  5-jährig 
                    JUPF | 
                  6-jährig 
                    YS | 
                 
                 
                  |  
                     Jahrgang 2016 
                    (4-jährig in 
                      2020)
                    | 
                  Kein 
                    Start 4-jährig | 
                  5-jährig 
                    JUPF | 
                   
                     6-jährig JUPF 
                    6-jährig YS*
                    | 
                  7-jährig 
                    YS* | 
                 
                 
                  |  
                     Jahrgang 2015 
                    (5-jährig in 
                      2020)
                    | 
                  Kein 
                    Start 5-jährig | 
                   
                     6-jährig JUPF 
                    6-jährig YS*
                    | 
                  7-jährig 
                    YS* | 
                   | 
                 
                 
                  |  
                     Jahrgang 2014 
                    (6-jährig in 
                      2020)
                    | 
                  Kein 
                    Start 6-jährig | 
                  7-jährig 
                    YS | 
                   | 
                   | 
                 
                 
               
              *Ein Start 6-jährig 
                Youngstars für die Jahrgänge 2015 und 2016 schließt einen Start 
                7-jährig Youngstars für diese Jahrgänge aus! 
              
              Erläuterungen zur 
                Tabelle
              In den Jahren 2021 
                und 2022 wird es eine zusätzliche Jungpferdeprüfung 6-jährig geben 
                und von 2021 bis 2023 eine zusätzliche Youngstar-Klasse 
                7-jährig. 
                Das Jungpferdeprogramm besteht dann aus den Jungpferdeprüfungen 
                4-jährig, 5-jährig und 6-jährig und das Youngstar-Programm aus 
                den Youngstar-Prüfungen 6-jährig und 7-jährig. 
              
              
              Jahrgang 2016 4-jährig 
                in 2020
               
                Alle Pferde, die in diesem Jahr (2020) nicht 4-jährig in den 
                Jungpferdeprüfungen starten können, sind ab 2021 für zwei Jahre 
                im Jungpferdeprogramm startberechtigt. Diese Pferde dürfen im 
                Jahr 2021 in den Jungpferdeklassen 5-jährig und im Jahr 2022 in 
                den Jungpferdeklassen 6-jährig an den Start gehen. Gleichzeitig 
                haben sie die Möglichkeit bereits 2022 die Youngstar-Klassen zu 
                starten. Die Youngstar-Klassen 7-jährig dürfen nur gestartet werden, 
                wenn auf einen Start 6-jährig verzichtet wird und hier nur der 
                Start im Jungpferdeprogramm 6-jährig erfolgt. 
              
              Jahrgang 2015 5-jährig 
                in 2020
              Die Pferde, die 2020 
                somit keinen Start auf der German Open in den Jungpferdeklassen 
                5-jährig haben werden, können im kommenden Jahr die Jungpferdeprüfungen 
                6-jährig starten. Somit ist gewährleistet, dass die Pferde zwei 
                Jahre am Jungpferdeprogramm teilnehmen können. 
              Parallel dazu können 
                Sie die Youngstar-Klassen 6-jährig starten. Reiter, die sich dazu 
                entschließen, die 6-jährigen Pferde 2021 sowohl in der Jungpferde- 
                als auch in der Youngstar-Klasse vorzustellen, verwirken sich 
                das Recht im Jahr 2022 in der Youngstar-Klasse 7-jährig an den 
                Start zu gehen. 
              
              Jahrgang 2014 6-jährig 
                in 2020
              Für die Pferde, die 
                2020 keinen Start auf der German Open in den Youngstar-Klassen 
                haben werden, besteht 2021 die Möglichkeit in der Youngstar-Klasse 
                7-jährig an den Start zu gehen. 
                
              Verlängerung der Turnierregistration
              Durch diese Aufteilung 
                und Verlängerung des Jungpferdeprogramms und der Youngstar-Klassen 
                gibt die EWU Deutschland e.V. allen Besitzern von Jungpferden 
                die Möglichkeit ihre Pferde drei Jahre in diesen Prüfungen vorzustellen. 
              
                - Daraus resultiert 
                  eine Verlängerung der Turnierregistrierung bei den Jungpferden 
                  bis zum 7. Lebensjahr.
 
                  Sollte es bei den Youngstar-Klassen zu Zusammenlegungen der 
                  6- und 7-jährigen kommen, starten diese class in class – werden 
                  aber getrennt gewertet. 
                - Bei Zusammenlegungen 
                  von Jungpferdeprüfungen 4- bis 6-jährig erfolgt der Start class 
                  in class und die Wertung unterteilt nach 4-/5-jährig und 6-jährig.
 
               
                
              Junior-Pferde (Jahrgang 
                2014)
              Durch den Wegfall der 
                Turniere in diesem Jahr, verlieren die Junior-Pferde ein wertvolles 
                Jahr, um Erfahrungen zu sammeln. Aus diesem Grund ist die Entscheidung 
                gefallen, dass allen Reitern, die im Jahr 2021 ein 7-jähriges 
                Pferd haben, die Möglichkeit geboten wird in Jahr 2021 
                ein weiteres Jahr Juniorprüfungen zu starten. 
                
              Dies bedeutet: 
                Zu Beginn des Jahres 2021 müssen sich die Reiter entscheiden, 
                ob sie das 7-jährige Pferd in dem Jahr noch in den Junior-Klassen 
                oder bereits in den Senior-Klassen vorstellen möchten. 
                Die Wahl muss vor Beginn der Saison – bis spätestens 
                01.02.2021 – in der Bundesgeschäftsstelle bekannt gegeben werden. 
                Die getroffene Entscheidung kann nicht geändert 
                werden und gilt für das gesamte Jahr 2021. 
              Die Entscheidung 
                muss per Mail bis spätestens 01.02.2021 an info@ewu-bund.de 
                erfolgen. 
              
              Jugendliche 
                (Jahrgang 2001)
              Nicht nur die Junior-Pferde 
                verlieren ein Junior-Jahr, auch unsere Jugendlichen sind betroffen. 
                Den Jugendlichen, die 2020 ihr letztes Jugendjahr hätten, möchten 
                wir unter diesem Gesichtspunkt zur Wahl stellen, 
                ob sie ein weiteres Jahr Jugend starten möchten. 
                
              Dies bedeutet: 
                Jugendliche, die am 01.01.2021 bereits 19 Jahre (Jahrgang 2001) 
                alt sind und somit zu den Erwachsenen zählen würden, können wählen. 
                Zu Beginn des Jahres – bis spätestens 01.02.2021 – müssen Sie 
                der Bundesgeschäftsstelle mitteilen, ob sie 2021 noch ein weiteres 
                Jahr in der Jugend starten möchten oder ob sie direkt bei den 
                Erwachsenen mitreiten möchten. Diese Entscheidung kann nicht 
                wieder rückgängig gemacht werden, sondern gilt dann für das gesamte 
                Jahr. 
              Die Entscheidung 
                muss per Mail bis spätestens 01.02.2021 an info@ewu-bund.de 
                erfolgen. 
               
                 
                 
                 
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